Wer wegen der ab Mitte März geltenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht in der häuslichen Pflege mit Ausfällen konfrontiert ist, soll künftig auch notfalls seine Nachbarin oder seinen Nachbarn für entsprechende Leistungen auf Kosten der Pflegeversicherung bezahlen können. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine schriftliche Frage der Linksfraktion hervor, die dem SPIEGEL vorliegt.
Advertisement»Zur Vermeidung von pflegerischen Versorgungsengpässen im häuslichen Bereich können Pflegekassen für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 nach ihrem Ermessen Kostenerstattung in Höhe der ambulanten Sachleistungsbeträge« gewähren, heißt es in der Antwort aus dem Bundesgesundheitsministerium. Mit dieser Regelung sei »eine flexible Möglichkeit bereitgestellt, um coronabedingte Versorgungsengpässe bei der Pflege zu Hause besser aufzufangen«. Mit den Mitteln könne »Ersatz bis hin zur Unterstützung durch Nachbarn organisiert werden«, so die Bundesregierung.
Bundesländer selbst verantwortlich
Zu der Frage, wie viele Pflegekräfte wegen Einführung der Impfpflicht ausfallen könnten, liegen der Bundesregierung keine Zahlen vor. Mit Blick auf mögliche Engpässe in den Planungen der Krankenhäuser verweist die Bundesregierung auf die Verantwortung der Länder: »Diese haben dafür Sorge zu tragen, dass die Krankenhäuser in der Lage sind, ihrem Versorgungsauftrag nachzukommen.«
»Wir haben ein riesiges Personalproblem in der Pflege, weil über Jahre hinweg Profite über Menschen gestellt wurden«, sagte der Erste Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion Jan Korte dem SPIEGEL. »Aber statt einer Perspektive für die Beschäftigten in der Pflege – auf mehr Gehalt, mehr Personal, endlich mehr Zeit für Patientinnen und Patienten – kommt von der Bundesregierung die einrichtungsbezogene Impfpflicht, gepaart mit einer an dieser Stelle einfach unfassbaren Ignoranz.«
Wer sich richtigerweise um die Gesundheit von Menschen auf den Stationen oder in den Heimen sorge, der müsse sich auch für den Personalplan in diesen Einrichtungen interessieren. »Dass Karl Lauterbach sich hier einen schlanken Fuß macht und die Verantwortung auf die Länder und sogar bis auf die Nachbarn abschiebt, ist völlig verantwortungslos. Lauterbach muss langsam mal anfangen, seinen Job zu machen«, sagte der Linkenpolitiker.
Mitte März soll jeder Beschäftigte in der Pflege oder in Kliniken nachweisen müssen, gegen eine Coronaerkrankung geimpft oder von ihr genesen zu sein. Wenn dieser Nachweis nach Aufforderung nicht erbracht wird, können die Gesundheitsbehörden Tätigkeitsverbote aussprechen.
Die Gesundheitsämter hatten davor gewarnt, die Impfpflicht womöglich nicht angemessen kontrollieren zu können. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat deshalb nun angekündigt, die Coronaimpfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen in Bayern bis auf Weiteres nicht umzusetzen. Es werde »großzügigste Übergangsregelungen« geben, so der Ministerpräsident.