Innenministerien mehrerer Bundesländer berichten auf Anfrage, dieses Phänomen sei im Prinzip bekannt, vereinzelt spielte es eine Rolle bei Einsätzen. Die Aktivisten haben oft keinen bundeseinheitlichen Presseausweis, sondern selbst oder von Kleinstverbänden erstellte Papiere. Aus Niedersachsen heißt es etwa, rechtsextremistische Akteure versuchten, mit solchen Ausweisen Auskünfte von Behörden zu erhalten, um »relevante Informationen und Erkenntnisse für ihre extremistischen Aktivitäten zu gewinnen«.
Chinas neue Mauern
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Außerdem sei bekannt, dass gezielt »Handlungsanleitungen« für das »Agieren als vermeintliche Pressevertreter verbreitet werden«, um sich bei unangemeldeten Versammlungen polizeilichen Maßnahmen zu entziehen. Das sächsische Innenministerium verweist darauf, dass die rechtsextreme Partei Freie Sachsen gegen Gebühr einen sogenannten »sächsischen Presseausweis für oppositionelle Journalisten« verteilt. Diesen erkennen sächsische Einsatzkräfte allerdings nicht an. Erstmals wurde die Methode in Berlin bekannt. Dort hatte die Polizei den Presseausweis eines »Querdenken«-Aktivisten auf einer Demonstration nicht akzeptiert. In Hessen kam es 2021 vereinzelt zu Anzeigen, weil Presseausweise von Aktivisten der rechten Szene mutmaßlich gefälscht worden waren. Der Großteil der Bundesländer gibt an, ihre Beamten im Umgang mit derlei Dokumenten zu schulen. Das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern teilte dagegen mit, es sei »nicht Aufgabe der Polizei, Presseausweise zu prüfen«.