Mitte März tritt die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Kraft. Mitarbeitende in der Pflege und in Krankenhäusern müssen dann ihren Impfstatus dem Arbeitgeber nachweisen. Doch nun räumt das Bundesgesundheitsministerium erstmals ein, dass die partielle Impfpflicht wohl nicht konsequent umgesetzt werden kann. Demnach können in Einzelfällen vorerst auch nach dem 16. März Ungeimpfte weiterhin in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen arbeiten.
Eigentlich gilt die Nachweispflicht ab 16. März für alle Mitarbeitenden in Pflege- und medizinischen Berufen. Einzige Ausnahme: medizinische Gründe sprechen gegen eine Impfung. Zweifel an der Umsetzbarkeit der Impfpflicht gibt es aber bereits seit Wochen. Gesundheitsämter in mehreren Bundesländern hatten angekündigt, nicht ausreichend Ressourcen zu haben, um die Nachweise überprüfen zu können.
AdvertisementNun gab das Gesundheitsministerium mehr oder weniger freies Geleit. Das zuständige Gesundheitsamt entscheide bei der Impfpflicht »über das weitere Vorgehen und die zu ergreifenden Maßnahmen im Rahmen seines Ermessens«, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministeriums auf Anfrage von »Business Insider«. Dabei würden alle »Umstände des Einzelfalles« berücksichtigt werden. »Bis das Gesundheitsamt die Entscheidung über ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot getroffen hat, dürfen die betroffenen Mitarbeitenden grundsätzlich weiterbeschäftigt werden«, so der Sprecher weiter.
Möglicher längerer Übergang
Zuvor hatten unter anderem Gesundheitsämter aus Thüringen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern vor der Umsetzbarkeit der Impfpflicht gewarnt. Auch Elke Bruns-Philipps vom Bundesverband der Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes zeigt sich knapp sechs Wochen vor Einführung skeptisch.
Man rechne damit, dass im Schnitt bei fünf bis zehn Prozent der Beschäftigten kein eindeutiger Nachweis oder kein vollständiger Impfschutz vorliege und eine Meldung an das Gesundheitsamt erfolge, sagte Bruns-Philipps der »Rheinischen Post«. »Das ist eine erhebliche Belastung mit der Prüfung jedes Einzelfalls, wie es jetzt vorgesehen ist, die die Gesundheitsämter nicht zeitnah bewältigen können.«
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, und Eugen Brysch, Vorstand der Stiftung Patientenschutz, regten an, die Fristen für die einrichtungsbezogene Impfpflicht zu verlängern.
»Wir unterstützen die einrichtungsbezogene Impflicht. Allerdings sind wesentliche Fragen der weiteren Umsetzung noch ungeklärt und deshalb kann es notwendig sein, Fristen im Verfahren anzupassen«, sagte Gaß der »Rheinischen Post«. Wenn das Gesundheitsamt für einen ungeimpften Mitarbeiter ein Betretungsverbot für den Arbeitsplatz ausspreche, werde der Betroffene von der Arbeit freigestellt, selbstverständlich ohne Lohnfortzahlung, so Gaß weiter. »Sollte bei Einzelnen die Erstimpfung bereits vorliegen, können die weiteren Impfungen schnell nachgeholt werden. In diesen Fällen können wir uns pragmatische Lösungen, wie zum Beispiel eine Fristverlängerung vorstellen, um die Mitarbeitenden zu halten.«
»Aufschub dringend geboten«
»Die Impfpflicht für medizinisch-pflegerische Berufe darf nicht mit der Brechstange eingeführt werden«, sagte Brysch der Nachrichtenagentur dpa. »Gesundheitsämter, Ordnungsbehörden und Arbeitgeber sehen sich nicht in der Lage, das Mammutwerk bis zum 15. März ohne schwere Verwerfungen durchzusetzen«, so der Patientenschützer Brysch weiter. Gesundheitsminister Karl Lauterbach müsse wissen, dass die Versorgung von bis zu 200.000 Pflegebedürftigen und Kranken in Gefahr sei. »Ein Aufschub ist dringend geboten.«
DKG-Chef Gaß forderte zugleich arbeitsrechtliche Sicherheit, um ungeimpften Mitarbeitern auch kündigen zu können: »Aus unserer Sicht muss die Politik grundsätzlich arbeitsrechtlich Klarheit schaffen und dem Arbeitgeber auch rechtssicher die Möglichkeit geben, in letzter Konsequenz Mitarbeitende ohne Impfnachweis auch kündigen zu können.«
Das Bundesgesundheitsministerium will das Problem der konsequenten Umsetzbarkeit nun zunächst mit einem neuen Meldesystem und niedrigschwelligen Impfangeboten angehen. Einen entsprechenden Antrag präsentierte Lauterbachs Ministerium auf der Konferenz der Gesundheitsminister von Bund und Ländern am Montag.
In dem Antrag wird angedacht, eine »möglichst flächendeckenden Impfquoten-Monitorings in den genannten Einrichtungen« durchzuführen. Konkret: Die Länder sollen jeweils bis zur Mitte des Monats die Impfquoten in allen medizinischen- und Pflegeeinrichtungen erheben und an das Bundesministerium für Gesundheit übermitteln. Auf so ein Modell hatten sich Bund und Länder in ihrer letzten Coronaschalte geeinigt.
In denjenigen Einrichtungen mit unterdurchschnittlicher Impfquote soll es dem Antrag zufolge dann die Aufgabe der Länder sein, »erneut gezielte Impfangebote z.B. durch das Aufsuchen mit mobilen Impfteams zu unterbreiten«. Der Bund soll diese dabei unterstützen, indem er eine »neu aufgelegte Informationskampagne auf allen Kanälen breit ausrollt« und den Ländern den Impfstoff von Novavax »schnellstmöglich als gesondertes Kontingent zur Verfügung stellt«.