In einem bisher einmaligen Vorgang beabsichtigt die EU-Kommission, für Polen vorgesehene EU-Mittel einzubehalten und so ausstehende Strafzahlungen ausgleichen. Das Land habe die Frist einer Zahlungsaufforderung vom November verstreichen lassen, sagte ein Sprecher der Brüsseler Behörde am Mittwoch. Deshalb werde nun geprüft, von welchen EU-Zahlungen an das Land die fragliche Summe einbehalten werden könne. Anschließend würden die polnischen Behörden darüber informiert und hätten noch zehn Tage Zeit, sich zu äußern. Dann werde die EU-Kommission das Geld einbehalten.
Es geht um eine Strafe in Höhe von 500.000 Euro täglich seit dem 20. September, die Polen einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge zahlen muss. Insgesamt sind das bislang rund 60 Millionen Euro.
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Polen kommt Aufforderung zum Stopp von Kohle-Abbau nicht nach
Der EuGH hatte bereits im Mai 2021 angeordnet, dass Polen den Braunkohleabbau im Tagebau Turow an der Grenze zu Sachsen aussetzen muss. Weil Polen dieser Anordnung nicht nachkam, verhängte das höchste EU-Gericht auf Antrag des Nachbarlandes Tschechien die Geldstrafe. Die EU-Kommission schickt die Zahlungsaufforderungen mit Blick auf diese Entscheidung jeweils für den Zeitraum von einem Monat. Bislang gab es nach Angaben der Behörde noch nie einen Fall, in dem ein Mitgliedstaat vom EuGH verhängte Strafen nicht gezahlt hat. Zahlungen wie diese fließen in den EU-Haushalt.
Weitere Strafen drohen Warschau, weil es eine andere Anordnung des EuGH zur polnischen Justizreform nicht umsetzt. Deshalb wird seit dem 3. November eine Million Euro täglich fällig. Eine offizielle Zahlungsaufforderung dazu hat die EU-Kommission noch nicht verschickt. EU-Justizkommissar Dider Reynders stellte jedoch kürzlich in der »Financial Times« in Aussicht, dass bald eine Zahlungsaufforderung in Höhe von 69 Millionen Euro nach Warschau geschickt werden könnte.