Die Außenminister der EU-Staaten haben Sanktionen gegen die russische Söldnerfirma »Wagner« und mit ihr verbundene Unternehmen und Personen beschlossen. Grund dafür sind insbesondere die Aktivitäten von »Wagner«-Kämpfern in Syrien, Libyen und der Ukraine, wie der Rat der Mitgliedstaaten bestätigte. Bei den Einsätzen des Unternehmens kommt es nach Erkenntnissen der EU auch immer wieder zu schweren Menschenrechtsverletzungen.
Sanktionsbeschluss soll noch heute in Kraft treten
Der Beschluss der Außenminister war erwartet worden. Er sieht konkret vor, die Söldnertruppe sowie drei mit ihr verbundene Firmen und acht Personen auf die EU-Sanktionsliste zu setzen. Dies bedeutet, dass ihre in der EU vorhandenen Vermögenswerte eingefroren werden und betroffene Personen nicht mehr in die EU einreisen dürfen. Auch dürfen Unternehmen und Bürger aus der EU mit den Betroffenen keine Geschäfte mehr machen. Der Sanktionsbeschluss sollte noch am Montag im EU-Amtsblatt veröffentlicht werden und damit in Kraft treten.
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Die »Wagner«-Gruppe wird als Miliz, die von einem engen Vertrauten des russischen Präsidenten Wladimir Putin geführt wird, schon seit Jahren weltweit in vielen Krisenherden eingesetzt. In Syrien beispielsweise sicherten Söldner Ölquellen und russische Basen. Auch in der Ukraine und in Libyen waren die Milizionäre im Einsatz.
Aufregung in der EU hatte es zuletzt wegen eines möglichen Einsatzes der Söldner in Mali gegeben. Die Mitgliedstaaten drohten dem Krisenland imFall einer Auftragsvergabe an die russische Firma offen mit einem Ende der Unterstützung. In Deutschland mehrten sich die Stimmen, in einem solchen Fall den Bundeswehreinsatz in Mali zu überprüfen.
Die EU ist dort unter anderem mit einer militärischen Trainingsmission aktiv (EUTM Mali). Ziel des Einsatzes ist es eigentlich, die Streitkräfte in der Region durch Beratung und Ausbildung zu unterstützen, damit sie Bedrohungen durch terroristische Gruppen effektiv entgegentreten können. In Mali kommt es seit Jahren immer wieder zu oft tödlichen Angriffen islamistischer Terrorgruppen.