Für eine Reihe von Produkten nutzen EU-Länder bereits niedrigere Mehrwertsteuersätze als den Standardsatz. Die Liste, für welche Waren und Dienstleistungen das möglich ist, haben die Finanzminister der 27 Staaten nun überarbeitet.
Der Einigung zufolge sollen die Staaten für eine Reihe neuer Dienstleistungen und umweltfreundlicher Produkte künftig den niedrigeren Steuersatz – in Deutschland sieben statt 19 Prozent – anwenden können. Das gelte für Corona-Schutzmasken, Verhütungsmittel oder auch Fahrräder.
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Europaparlament berät über die Liste
Eine Absenkung ist ebenfalls möglich für medizinische oder Hygieneprodukte oder auf bestimmte Öko-Artikel wie Solarzellen. Auch Dienstleistungen wie ein Internetzugang können niedriger besteuert werden. Einige Güter, die Grundbedürfnisse abdecken, sollen künftig ganz von der Mehrwertsteuer ausgenommen werden können.
Über die Höhe der Sätze in den einzelnen Staaten sagen die neuen Regeln nichts. So hatte Deutschland im zweiten Halbjahr 2020 etwa die Mehrwertsteuer pauschal gesenkt, um die Konjunktur nach dem Coronaeinbruch anzukurbeln.
Die nun erzielte Einigung nach fast vier Jahre andauernden Diskussionen zielt auf eine Reform der fast 30 Jahre alten EU-Vorschriften ab. Zu der Liste der Waren und Dienstleistungen, für die die Mehrwertsteuer reduziert werden kann, werden laut EU-Kommission vor allem solche hinzugefügt, »die dem Schutz der öffentlichen Gesundheit dienen, umweltfreundlich sind und den digitalen Wandel begünstigen«.
In Deutschland gilt derzeit ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent für viele Produkte des »Grundbedarfs«. Dazu gehören Nahrungsmittel wie Brot und Butter, aber auch Bücher und Zeitungen. Diskussionen gab es in der EU zuletzt etwa über die sogenannte Tamponsteuer. Im vergangenen Jahr wurden auch in Deutschland reduzierte Sätze für solche Hygieneartikel eingeführt.
Die neue Richtlinie geht nun ins Europaparlament, das bis Ende März 2022 dazu Stellung nehmen soll. Danach wird ein endgültiger Beschluss der EU-Staaten erwartet.