Deutschland unternimmt nach Ansicht der EU-Kommission nicht genug, um sein »blütenreichen Wiesen« zu schützen. Deshalb verklagt die Brüsseler Behörde die Bundesrepublik vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), wie die Kommission nun bekannt gab.
Die Kommission beruft sich auf die Brüsseler Habitat-Richtlinie. Demnach sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, wichtige Lebensräume und Arten zu schützen sowie die Verschlechterung der Lebensräume zu vermeiden. Deutschland habe insbesondere artenreiche Heuwiesen und Bergwiesen in sogenannten Natura-2000-Gebieten vernachlässigt. Wegen nicht nachhaltiger Landwirtschaft seien die Wiesen in geschützten Bereichen geschrumpft oder verschwunden, so die Kommission.
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»Ungünstiger Erhaltungszustand«
Natura 2000 ist ein EU-Netzwerk von Gebieten, die eine wichtige Rolle bei der Erhaltung von gefährdeten oder typischen Lebensräumen und Tierarten spielen. Heuwiesen und Bergwiesen seien lebensnotwendig für Bienen, Schmetterlinge und bestäubende Insekten, schrieb die Kommission. Diese Grasländer seien jedoch in »ungünstigem Erhaltungszustand«. Trotz wiederholter Aufforderung habe die Bundesregierung nicht genug unternommen, um sie zu schützen.
Der Naturschutzbund (Nabu) begrüßte die Klage. »Die heutige Ankündigung der EU-Kommission ist ein klarer Appell an die künftige Regierung und an die Länder, das Thema Naturschutz ernst zu nehmen«, sagte Nabu-Präsident Jörg-Andreas Krüger. Bund und Länder hätten in den vergangenen Jahren dem Verschwinden von artenreichen Wiesen tatenlos zugesehen, obwohl diese von der EU geschützt seien.
Bereits im Februar hatte die EU-Kommission Deutschland wegen jahrelanger Verstöße gegen geltendes Naturschutzrecht verklagt. Damals bemängelte die Behörde unter anderem, Deutschland habe es versäumt, eine große Anzahl von Gebieten wie vorgeschrieben als Schutzgebiete auszuweisen.