Nach einer neuen veröffentlichten Studie über die gesundheitlichen Bedenken im Zusammenhang mit dem Isoliermaterial Mineralwolle wächst der Druck auf die EU zu handeln.
Die Art und Weise, wie die Sicherheit von Mineralwolle gewährleistet werden soll, wurde durch die Auswirkungen dieser wissenschaftlichen Studie in Frage gestellt.
Die Studie mit dem Titel “Kritische Entscheidungen bei der Vorhersage der Biodurierbarkeit von Steinwolle: Lysomale Flüssigkeitszusammensetzungen und Bindemitteleffekte” wurde im Januar 2021 in Chemical Research and Toxicology veröffentlicht. Die Autoren sind Ursula G. Sauer, Kai Werle, Hubert Waindock, Sabine Hirth, Olivier Hachmoller und Wendel Wohlleben.
Die neue Studie von 2021 bestätigt, dass die Internationale Agentur für Krebsforschung (IARC) der Weltgesundheitsorganisation im Jahr 2002 die In-vivo-Biopersistenz fälschlicherweise mit der abiotischen Auflösung in vitro in Verbindung gebracht hat, da sie mehrere kritische Entscheidungen zum Testen der letzteren, einschließlich stimulierender Flüssigkeiten, verwechselt hat.
Auslaugen und Entfernen des Bindemittels und abiotische Auflösungstests helfen, die Biodurierbarkeit von Mineralwollfasern in der Lunge vorherzusagen. Die Beurteilung der Biodurabilität ist von grundlegender Bedeutung, um das Gefährdungspotential der Mineralwollfasern einschließlich ihrer Krebserregung zu messen. Die neue Studie bestätigt, dass das Fehlen des Bindemittelelements früherer Studien in die Irre geführt hat.
Der Artikel von 2021 kommt zu dem Schluss, dass eine solide Vorhersage, ob Mineralwolle von der Einstufung als Karzinogen befreit werden kann, möglicherweise andere Parameter berücksichtigen muss als die, die in bisher durchgeführten Studien verwendet wurden, um eine Korrelation mit der Biodurierbarkeit in vivo herzustellen. Aber genau dies ist die Datenlücke für Mineralwolle mit Bindemittel.
Die Experimente, die für die in Chemical Research and Toxicology veröffentlichte Studie 2021 durchgeführt wurden, umfassten Beispiele für Mineralwolle, die die im EU-Recht festgelegten Bedingungen erfüllen sollen, um Mineralwolle von der allgemeinen Verpflichtung zu befreien, als verdächtig krebserregend eingestuft zu werden. Die Ergebnisse stellen Studien in Frage, die von Autoren veröffentlicht wurden, die für die Mineralwolleindustrie arbeiten. Dabei wurde festgestellt, dass die chemische Zusammensetzung bestimmter Mineralwolle von der allgemeinen EU-Einstufung als vermuteter Karzinogen befreit ist.
Es ist zu hoffen, dass die Ergebnisse der wissenschaftlichen Studie von 2021 die Europäische Union ermutigen werden, die gesundheitlichen Bedenken in Bezug auf Mineralwolle für diejenigen, die sie installieren, entfernen oder entsorgen, ernsthaft zu untersuchen. Dies schließt Arbeitnehmer und Hausbesitzer sowie die potenziellen Risiken, wie Krebs, Hautreizungen und chronisch obstruktive Lungenerkrankungen (COPD) ein, denen sie nach Verwendung dieses Isoliermaterials ausgesetzt sind.
Die Europäische Union hat die Möglichkeit, sich bei der Überarbeitung der EU-Vorschriften zur Einstufung von Stoffen mit diesem Thema zu befassen. Im Oktober letzten Jahres kündigte die Europäische Kommission in ihrer Chemiestrategie für Nachhaltigkeit an, die EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) (EG) Nr. 1272/2008 zu ändern. Im März teilte Umweltkommissar Virginijus Sinkevičius den EU-Umweltministern mit, dass die Kommission den Fahrplan für diese Überarbeitung “bald” veröffentlichen werde. Beamte seiner Abteilung hatten Anfang des Monats einem Treffen der Expertengruppe mitgeteilt, dass die Überarbeitung tatsächlich im April beginnen würde. Zu einem späteren Zeitpunkt haben sie den vorgesehenen Zeitpunkt für die Veröffentlichung des möglichen Legislativvorschlags auf 2022 verschoben. Es ist wichtig, dass europäische Arbeitnehmer und Hausbesitzer einen besseren Schutz erhalten, als sie derzeit hinsichtlich der potenziellen Gesundheitsrisiken der Mineralwolleisolierung bekommen. Die Studie von 2021 unterstützt eine stärkere Berücksichtigung dieses Themas in der EU.