Dänemark, das Heimatland eines der weltweit größten Mineralwolleproduzenten, scheint eine Vorreiterrolle beim Arbeitnehmerschutz vor Gesundheitsrisiken durch den Isolierstoff Mineralwolle einzunehmen.
Es gibt wachsende Bedenken, dass Mineralwolle ähnliche Gesundheitsrisiken wie Asbest verursachen könnte. Dazu gehören Eigenschaften die Krebs erregen, Haut- und Lungenanomalien sowie Lungenfibrose, eine chronische Krankheit, die nicht geheilt werden kann. In Deutschlands südlichem Nachbar Österreich berichtete der öffentliche Fernsehsender ORF vor einem Jahr über Mineralwollabfälle, die, ebenso krebserregend wie Asbest’ seien und über damit verbundene Probleme.
Deutschlands nördlicher Nachbar hat bisher einen proaktiveren Ansatz als die Europäische Union gewählt, um Arbeitnehmer vor potenziellen Gesundheitsbedrohungen durch Mineralwolle zu schützen. Anfang dieses Jahres hat Dänemark ein neues Dekret über Installations- und Abbrucharbeiten mit Dämmstoffen erlassen, die synthetische Mineralfasern enthalten. Das dänische Dekret bezieht sich im Prinzip auf „alte” Mineralwolle, d.h. vor 1997 installierte Isolierung, sowie auf „neue”, danach installierte Mineralwolle. Nach den dänischen Vorschriften müssen die Hersteller nun Anweisungen zur Verwendung mit Informationen zu Gesundheitsrisiken und Sicherheitsmaßnahmen vorlegen. Sowohl für alte als auch für neue Mineralwolle müssen die Arbeiten so organisiert und durchgeführt werden, dass Arbeitnehmer keinem Mineralwollstaub ausgesetzt sind. Für alte Mineralwolle gibt es weitere Vorschriften, beispielsweise die Verpflichtung, eine Arbeitsplatzbewertung durchzuführen, um das Krebsrisiko zu verhindern. Abfälle, die alte Mineralwolle enthalten, müssen grundsätzlich in geeigneten geschlossenen Behältern gesammelt, gelagert und entsorgt werden, welche gekennzeichnet werden müssen. Es scheint, dass Dänemark diese neuen Maßnahmen ernst nimmt, da deren Nichtbeachtung mit bis zu zwei Jahre Gefängnis bestraft werden kann.
Es ist zu hoffen, dass die Europäische Union und Deutschland dem Beispiel Dänemarks folgen und die Gesundheit der Arbeitnehmer besser als bisher schützen werden. Ende 2020 hat die Europäische Kommission einen Entwurf zum Arbeitsschutz vorgelegt, mit dem in der EU-Richtlinie über den Schutz der Arbeitnehmer gegen die Gefährdung durch Karzinogene oder Mutagene (sog. ‚Krebsrichtlinie’) neue oder revidierte verbindliche Grenzwerte für die berufsbedingte Exposition gegenüber krebserregenden Stoffen festgelegt werden sollen. Das Europäische Parlament befasst sich gerade mit dem Vorschlag.