Im Prozess gegen eine Gruppe türkischer Kommunisten hat das Oberlandesgericht München die zehn Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Der Hauptangeklagte Müslüm E. bekam wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland sechseinhalb Jahre Haft, die übrigen neun Angeklagten wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland Haftstrafen zwischen zwei Jahren und neun Monaten sowie fünf Jahren.
Die Angeklagten sollen das Auslandskomitee der türkischen kommunistischen Partei TKP/ML gebildet haben. Aus Deutschland sollen sie für die in der Türkei verbotene Partei jährlich fast eine halbe Million Euro erwirtschaftet haben. Dabei handelten sie laut Urteil in dem Bewusstsein, dass die Partei in der Türkei einen Umsturz plante und dazu auch Anschläge mit Tötungsabsicht verübte. Insgesamt sollen im Tatzeitraum sechs Menschen ums Leben gekommen sein, darunter auch Kinder.
Das Verfahren dauerte mehr als vier Jahre und ging über 234 Verhandlungstage. Die Verteidigung hatte den Prozess als Gefälligkeit Deutschlands für den türkischen Staatschef Recep Tayyip Erdogan bezeichnet und Freisprüche gefordert.
Mit dem Strafmaß blieb das Gericht etwas unter der Forderung der Bundesanwaltschaft. Diese hatte für den Hauptangeklagten E. sechs Jahre und neun Monate Haft und für die übrigen Angeklagten zwischen dreieinhalb und fünf Jahre Haft gefordert. Zu den Verurteilten gehört eine Ärztin, die in Nürnberg tätig war, und ein Mann, der in türkischer Haft gefoltert worden war.
Die Angeklagten hatten den Terrorismus-Vorwurf zurückgewiesen. Sie sehen sich als Oppositionelle und Freiheitskämpfer. Ihre Anwälte hatten stets kritisiert, dass sich die Anklage zu einem Gutteil auf türkische Ermittlungen stützte.
Die in den Siebzigerjahren gegründete und mehrfach gespaltene TKP/ML kämpft in der Türkei teils mit Gewalt gegen den Staat. In Deutschland wird sie vom Verfassungsschutz beobachtet, ist aber nicht verboten. Der Prozess wurde wiederholt von Protesten begleitet, auch am Urteilstag gab es eine Demonstration vor dem Gerichtsgebäude.