Angesichts wieder ansteigender Infektionszahlen fordert Fraktionschefin Katrin Göring-Eckardt eine gemeinsame Strategie von Bund und Ländern gegen eine zweite Corona-Welle. “Das hektische Fahren auf Sicht bereitet mir große Sorgen. Stattdessen brauchen wir ein vorausschauendes und einheitliches Vorgehen von Bund und Ländern, um eine zweite Welle zu verhindern”, sagte Göring-Eckardt dem SPIEGEL. “Konkret: zwischen Bund und Ländern vereinbarte Pandemieschutzpläne, ein verbindliches Konzept für bundesweite Corona-Tests, Transparenz und verbindliche Meldekriterien über die Infektionsentwicklung.”
Die Grünenpolitikerin warf Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Versäumnisse im Krisenmanagement vor. “Man fragt sich dieser Tage verwundert, ob Gesundheitsminister Spahn und die Bundesländer eigentlich nichts aus den Ereignissen in Ischgl im Februar gelernt haben”, sagte Göring-Eckardt.
“Es ist doch völlig klar: Wenn Menschen jetzt aus dem Urlaub zurückkehren, müssen wir dafür sorgen, dass sie neben Erholung und guten Erinnerungen nicht auch unbemerkt eine Corona-Infektion mitbringen. Dafür hätten Bund und Länder rechtzeitig vorsorgen müssen.” Spahn erwecke stattdessen den Anschein, “als sei er überrascht, dass Menschen aus den Ferien zurückkehren”.
“Testmöglichkeiten an Grenzübergängen und Bahnhöfen oder auf Flughäfen”
Tests für Rückkehrer aus Risikogebieten nannte Göring-Eckardt sinnvoll und geboten. “Aber auch andere Reisende sollten die Möglichkeit erhalten, sich freiwillig testen zu lassen – an den Grenzübergängen, an Bahnhöfen oder auf Flughäfen.”
Spahn hatte am Montag angekündigt, dass sich Reisende, die aus Corona-Risikogebieten nach Deutschland einreisen, künftig nach ihrer Rückkehr auf das Virus testen lassen müssen. Die Testpflicht soll voraussichtlich kommende Woche in Kraft treten, die Tests sollen für alle kostenfrei sein.
Grundlage der Testpflicht ist eine Regelung des Infektionsschutzgesetzes. Sie bezieht sich auf eine epidemische Lage von nationaler Tragweite, die der Bundestag für die Coronakrise festgestellt hatte. Damit kann das Bundesministerium Personen, die nach Deutschland einreisen und die wahrscheinlich einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt waren, verpflichten, sich ärztlich untersuchen zu lassen.