Andreas Kalbitz ist raus – so hat es das Bundesschiedsgericht der AfD entschieden. Doch das Urteil, das am Wochenende bekannt geworden war, hat die Verhältnisse in der Partei nicht geklärt. Im Gegenteil: Trotz Richterspruch, geklärt ist nichts, die Partei befindet sich im Kampfmodus und verbeißt sich immer weiter.
Obwohl Kalbitz nun – vorläufig – kein AfD-Mitglied mehr ist, somit nicht mehr im Bundesvorstand sitzt und auch kein Brandenburger AfD-Landeschef sein kann, so ist er doch weiterhin als Parteiloser der Vorsitzende der AfD-Landtagsfraktion in Potsdam.
Es ist eine gefährliche Lage für die Kalbitz-Gegner um Co-Parteichef Jörg Meuthen. Als Fraktionschef kann Kalbitz auch ohne Parteibuch wirken, er hat Anfragen von der Basis für Besuche aus verschiedenen Landesverbänden – Baden-Wüttemberg, Niedersachsen und Sachsen.
Seine Brandenburger Landtagsfraktion wird möglicherweise kommende Woche zu einer Sondersitzung in Potsdam zusammenkommen, um die Lage zu beraten. Es gibt Überlegungen, dass daran auch Meuthens Co-Chef Tino Chrupalla und der Ehrenvorsitzende Alexander Gauland – dessen Heimatverband Brandenburg ist – teilnehmen.
Kritik aus NRW an Kalbitz
Dass Kalbitz weiterhin die Fraktion führt, kann sich der Vorsitzende des nordrhein-westfälischen AfD-Landesverbands, Rüdiger Lucassen, nicht vorstellen. Die AfD im Bund und in Brandenburg brauche alle Kraft, um im Superwahljahr 2021 erfolgreich zu sein, die Querelen um Kalbitz stünden diesem Erfolg eindeutig im Weg, sagte Lucassen dem SPIEGEL. “Ich erwarte deshalb von ihm, dass er seine persönlichen Interessen dem Parteiinteresse unterordnet und den Fraktionsvorsitz in Brandenburg abgibt.” Die Fraktion in Potsdam, so der Ex-Offizier, solle “zügig eine neue Führung wählen”.
Kalbitz äußert sich zu seiner Zukunft an der Fraktionsspitze nicht. Zumindest nicht öffentlich. Klar ist aber: Aufgeben will er nicht, seinen Rauswurf nicht akzeptieren.
Er beschreitet zunächst den Weg vor ein ordentliches Gericht, um seine Mitgliedschaft zurück zu erlangen. Damit hatte er schon einmal Erfolg, als ihm das Landgericht Berlin im Juni bis zur Entscheidung des AfD-Parteigerichts Rechtsschutz gewährte und er seine Parteirechte wiederbekam.
Nun geht es erneut vor das Landgericht. Kalbitz’ Anwälte haben den Schriftsatz noch nicht eingereicht, gegenüber dem SPIEGEL betonte Kalbitz am Dienstag aber: “Selbstverständlich werde ich zeitnah den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz vor dem Landgericht Berlin einreichen.” Daneben will Kalbitz auch einen Antrag für ein Hauptsacheverfahren vor einem Zivilgericht einreichen.
Streit um das Bundesschiedsgericht
Mit dem Ehrenvorsitzenden und Fraktionschef Gauland hatte sich einer von Kalbitz’ mächtigsten Unterstützern bereits in der “Welt” mit Kritik am Bundesschiedsgericht zu Wort gemeldet: Dort gehe es “offensichtlich um politische Interessen”.
Obwohl das Urteil des höchsten Parteigerichts schriftlich noch nicht vorliegt, kolportierte Gauland ein Gerücht, das seit Tagen in der AfD wabert: “Ich höre, dass die Parteirichter nur noch über die Frage der Mitgliedschaft bei den Republikanern entschieden hätten, weil die HDJ-Mitgliedschaft nicht zu beweisen gewesen wäre.” Das aber, so Gauland, sei “absurd”, schließlich gebe es auch andere hochrangige Parteimitglieder der AfD, die früher bei den Republikanern gewesen seien. Co-Chef Meuthen wiederum nannte die Kritik am Schiedsgericht “inakzeptabel”. Auch die Parteirichter wehren sich: Die “Welt” zitiert aus einem Brief der neun Mitglieder an Gauland, in dem sie die “haltlosen Unterstellungen auf das Schärfste” zurückweisen und ihm ein “peinliches Niveau” vorwerfen.
Der Bundesvorstand hatte Kalbitz im Mai in einer knappen Entscheidung vorgehalten, bei seinem Eintritt in die AfD 2013 seine Mitgliedschaft in der verbotenen neonazistischen “Heimattreuen Deutschen Jugend” (HDJ) verheimlicht zu haben. Kalbitz wiederum bestreitet, dort je Mitglied gewesen zu sein, in einem Gutachten des Verfassungsschutzes wird hingegen eine HDJ-Mitgliedsnummer einer “Familie Andreas Kalbitz” genannt. Die frühere Kalbitz-Mitgliedschaft bei den Republikanern hatte der Vorstand bei seiner Annullierung der AfD-Zugehörigkeit ebenfalls angeführt.
Weidel und Chrupalla sehen keinen Schlussstrich
AfD-Fraktionschefin Alice Weidel und Parteichef Chrupalla sehen kein Ende des Streits. Das Bundesschiedsgericht sei ein Gremium, das grundsätzlich “großes Vertrauen” genieße, so Weidel zum SPIEGEL. Wenn man aber lese, dass die Parteirichter “nur noch über die Frage der Mitgliedschaft bei den Republikanern entschieden haben, da die Mitgliedschaft in der HDJ offensichtlich nicht zu beweisen ist, dann wirft das viele Fragen auf”. Darum hoffe sie, dass in der schriftlichen Urteilsbegründung “juristisch sattelfeste Punkte angeführt sind.”
Mit Blick auf die von Kalbitz angekündigten Klagen vor einem Zivilgericht sagte sie: “Nun geht die juristische Auseinandersetzung endlos weiter. Es ist naiv zu glauben, dass die Entscheidung des Bundesschiedsgerichts einen Schlussstrich darstellt.”
Chrupalla hingegen verwies darauf, der Urteilsspruch des Schiedsgerichts sei “zu akzeptieren”. Nun gelte es, “das Beste aus der Situation zu machen”, eine inhaltliche Bewertung des Urteils sei aber erst legitim, sobald die schriftliche Begründung vorliege. Damit wird in Parteikreisen in zwei bis drei Wochen gerechnet.
Es gärt in der AfD. Für Unruhe sorgen auch Äußerungen von Meuthen, der einen Verbleib Kalbitz’ an der Fraktionsspitze in Brandenburg in Frage stellte. “Damit würde sich die gesamte Fraktion direkt gegen die Partei im Ganzen wenden. Das wäre so nicht hinnehmbar. Das heißt, dass darauf reagiert werden wird”, sagte Meuthen im rbb. Was er damit konkret meinte, ließ er offen. Intern kursieren Befürchtungen, Meuthen wolle den Landesverband Brandenburg per Vorstandsbeschluss auflösen, wie es einst mit dem saarländischen Landesverband geschah. Doch für einen solchen Schritt gibt es – bislang- außer Gerüchten keine belastbaren Hinweise.
Klar ist nur: Der Machtkampf ist noch lange nicht ausgestanden, die Lager stehen sich unversöhnlich gegenüber. Intern gibt es Überlegungen für eine Mitgliederbefragung, um Meuthen unter Druck zu setzen. Darin könne es etwa um den Umgang mit Kalbitz gehen, hieß es. Für eine solche Befragung sei die Hürde nicht zu hoch – es bedürfte der Zustimmung von drei Landesverbänden oder von 25 Kreisverbänden.