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Dennis Augustin scheitert mit Eilantrag gegen Annullierung seiner AfD-Mitgliedschaft

Der ehemalige Co-Vorsitzende der AfD in Mecklenburg-Vorpommern, Dennis Augustin, ist vor dem Berliner Landgericht mit einer Klage gegen die Aberkennung seiner Parteimitgliedschaft gescheitert.

Die Richter wiesen einen von Augustin eingereichten Eilantrag nach einer mündlichen Verhandlung zurück. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und kann in nächsthöherer Instanz vor dem Kammergericht angefochten werden. (Az. 41 O 207/20)

Der Kläger wollte mit dem Eilantrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung erreichen, dass ihm “bis zum rechtskräftigen Abschluss des Hauptsacheverfahrens alle sich aus einer Mitgliedschaft in der Alternative für Deutschland ergebenden Rechte uneingeschränkt” belassen blieben.

Der AfD-Landesvorstand hatte Augustins Mitgliedschaft im Juli 2019 annulliert, weil er drei Jahre vorher bei seiner Aufnahme in die Partei eine Mitgliedschaft bei der Jugendorganisation der NPD, den Jungen Nationalisten (JN), verschwiegen haben soll. Augustin hatte im vergangenen Jahr schließlich zugegeben, 1989 an einem Lehrgang der NPD in Norditalien teilgenommen zu haben und war vom späteren NPD-Chef Udo Voigt als “Grundlehrgangsbester” ausgezeichnet worden. Er habe jedoch keine Karriere in der NPD gemacht, sondern sei über Jahrzehnte überhaupt nicht politisch aktiv gewesen und erst 2016 in die AfD eingetreten. Der 49 Jahre alte Architekt und Bauunternehmer führt trotz der Annullierung seiner Mitgliedschaft weiter die AfD-Fraktion im Kreistag von Ludwigslust-Parchim.

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Schriftliche Begründung folgt später

Inhaltlich begründete das Gericht seine Entscheidung zunächst noch nicht näher. Nach einer mündlichen Erörterung mit den Beteiligten verkündete es am Montag zunächst nur den Tenor, also den Kern der Entscheidung. Die schriftliche Urteilsbegründung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Die 41. Zivilkammer am Landgericht Berlin unter dem Vorsitzenden Richter Roland Kapps hatte bereits in der kurzen mündlichen Verhandlung erkennen lassen, dass es – anders als von Augustin gewünscht – keine Eilbedürftigkeit sieht. Die Kammer könne zudem nicht erkennen, dass der AfD-Bundesvorstand als “Körperschaft der Ansprechpartner” des Eilantrags sei.

Zuständig für die Annullierung der Mitgliedschaft von Augustin war am 5. Juli 2019 der Landesvorstand in Mecklenburg-Vorpommern. Am 26. Oktober desselben Jahres hatte das AfD-Landesschiedsgericht, vor das Augustin am 12. Juli 2019 mit einem Antrag gezogen war, den Vorgang für rechtens erklärt. Am 23. Juni 2020 wiederum hatte das AfD-Bundesschiedsgericht nach Angaben von Augustins Anwalt Christoph Grimm erklärt, dass das Urteil des AfD-Landesschiedsgerichts aufrechterhalten bleibe.

Grimm wies in der mündlichen Verhandlung darauf hin, dass der frühere AfD-Co-Vorsitzende Augustin bereits am 21. Oktober 2019 das Landgericht Berlin mit einem Eilantrag angerufen habe. Dort sei damals vom Gericht aber erklärt worden, Augustin müsse zunächst einmal vor die Parteigerichtsbarkeit ziehen, bevor er ein Zivilgericht anrufe. Das aber habe sein Mandant getan.

Augustin beklagte schleppendes AfD-Schiedsgerichtsverfahren

Augustin selbst war zum Gerichtstermin in Berlin-Mitte am Montag persönlich erschienen. Er verwahrte sich in der mündlichen Verhandlung gegen den Vorwurf, nicht zügig aktiv geworden zu sein. Die Behandlung seines am 12. Juli 2019 gestellten Antrags vor dem AfD-Landesschiedsgericht sei verzögert worden, mehrfach habe sein Anwalt dort telefonisch angerufen. Auch habe er “über Monate” kein Aktenzeichen und keine Eingangsbestätigung vom AfD-Bundesschiedsgericht erhalten. Ende April 2020 habe dann das AfD-Bundesschiedsgericht in seinem Fall mitgeteilt, dass es kein neues Verfahren eröffnen werde und die Entscheidung des AfD-Landesschiedsgerichts teile, so Augustin. Er habe daher getan, was das Landgericht Berlin ihm zuvor aufgetragen habe und zunächst die Entscheidung der AfD-Parteischiedsgerichte abgewartet, so der frühere AfD-Politiker.

Der Anwalt des AfD-Bundesvorstands, Joachim Steinhöfel, argumentierte hingegen, Augustin habe mehrere Monate “ins Land ziehen lassen”, bevor er sich mit seinem Eilantrag an ein Zivilgericht gewandt habe – er hätte dies jederzeit tun können. Auf Nachfrage Steinhöfels bestätigte der Anwalt Augustins, dass ein beabsichtigtes “Hauptsacheverfahren” vor einem Zivilgericht stattfinden solle, dieses aber bislang noch nicht anhängig sei.

Nach dem Scheitern vor Gericht erklärte Augustin auf den Fluren des Gerichts zu Journalisten, er warte zunächst einmal das schriftliche Urteil der 41. Zivilkammer ab. “Dass der Kampf weiter geführt wird, ist klar, ich habe keinen Anlass, hier aufzugeben”, so der heute Parteilose frühere Co-Landeschef.

Icon: Der Spiegel

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