Seit 2018 sind bei etwa 70 Politikern und anderen Personen des öffentlichen Lebens Drohmails eingegangen, die mit “NSU 2.0” unterzeichnet waren. In drei Fällen in Hessen sollen den Drohschreiben ungeklärte interne Abfragen an Polizeicomputern vorausgegangen sein, bei denen persönliche Daten der Opfer erkundet wurden.
Nun hat eine Umfrage ergeben, dass wegen unberechtigter Datenabfragen durch Polizeibeamte seit 2018 in ganz Deutschland mehr als 400 Ordnungswidrigkeits-, Straf- oder Disziplinarverfahren eingeleitet worden sind. Das geht aus einer Abfrage der “Welt am Sonntag” bei den Innenministerien und Datenschutzbeauftragten der Bundesländer und des Bundes hervor.
Darunter sei allerdings eine zweistellige Zahl von Verfahren, die eingestellt worden seien oder sich noch in Prüfung befänden, heißt es in dem Bericht. Vollständig sind die Zahlen nicht, in Sachsen-Anhalt konnten die zuständigen Stellen den Angaben zufolge zunächst keine konkreten Angaben machen.
Wie die Umfrage ergab, unterscheiden sich die Kontrollmechanismen sowie die Verfolgungsbefugnisse von Bundesland zu Bundesland. In Sachsen, Hamburg oder Baden-Württemberg etwa ahndeten Datenschutzbehörden Ordnungswidrigkeiten, in anderen Ländern fehlten diesen Behörden entsprechende Befugnisse.
“Unzweifelhaft rechtes Netzwerk”
Zuletzt hatten sich die Mails mit dem Absender “NSU 2.0” gehäuft. Die betroffene Linken-Bundestagsabgeordnete Martina Renner sieht ein strukturelles Problem. Es gebe “unzweifelhaft ein rechtes Netzwerk bei der Polizei in Hessen”. “Es sind zu viele Vorfälle und an verschiedenen Orten in Hessen”, sagte Renner der Nachrichtenagentur AFP.
“Die Abfragen fanden in mehreren Dienststellen an unterschiedlichen Orten statt”, sagte Renner. “In einer Polizeichatgruppe mit rassistischen Beiträgen waren eine Vielzahl von Beamten aus verschiedenen Polizeipräsidien beteiligt. Und es gibt weitere Fälle: Wir wissen, dass in der hessischen Polizei zu der Künstlerin Helene Fischer recherchiert wurde, die jetzt Drohschreiben erhalten hat.”
2016 seien außerdem aus der hessischen Polizei Dienstgeheimnisse an die unter Rechtsterror-Verdacht stehende Gruppe “Aryans” weitergegeben worden. “All das zeigt, das sind Strukturen, die interagieren miteinander und sind online miteinander verbunden, auch wenn sie sich vielleicht nicht persönlich sehen”, sagte Renner.
Nicht mit Nachdruck ermittelt?
Die Behörden hätten in den vergangenen zwei Jahren zahlreiche Ermittlungswege nicht ausreichend genutzt, sagte die Innenpolitikerin. “Es wurden bis heute manche der beschuldigten Polizisten nicht vernommen und andere, mit deren IT-Zugängen persönliche Daten abgefragt wurden, mussten nur als Zeugen aussagen.” Laut Renner hätte es noch andere Möglichkeiten gegeben: “Durchsuchungen am Arbeitsplatz, Beschlagnahmung der Handys, Befragung von Kollegen.” Es sei nicht mit Nachdruck ermittelt worden.
Renner schloss sich der Forderung an, dass der Generalbundesanwalt die Ermittlungen übernehmen müsse. Die Kommunikation zwischen den Bundesländern sei in der Vergangenheit “miserabel” gewesen. Der Generalbundesanwalt könne die Fehler auf Landesebene minimieren.
Die Bundesanwaltschaft hatte am Montag mitgeteilt, sie sehe aktuell keine Grundlage für die Übernahme der Ermittlungen.