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Bundeswehr plant offenbar Entschädigung homosexueller Soldaten

Für die Opfer soll es offenbar auch Geld geben: Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) plant einem Medienbericht zufolge Entschädigungen für Soldaten, die in der Vergangenheit wegen ihrer Homosexualität dienstrechtlich benachteiligt wurden. Diese Entschädigung solle nicht auf mögliche Sozialleistungen angerechnet werden, berichtet das Redaktionsnetzwerk Deutschland unter Berufung auf einen Gesetzentwurf aus dem Ressort Kramp-Karrenbauers.

Das Verteidigungsministerium hatte Anfang Juli angekündigt, im September einen Gesetzentwurf zur Rehabilitierung von Soldaten vorzulegen, die wegen ihrer Homosexualität bei der Bundeswehr diskriminiert wurden. Dabei soll es insbesondere um Soldaten gehen, die wegen einvernehmlicher sexueller Handlungen von einem Truppendienstgericht verurteilt worden sind.

Homosexuelle Handlungen waren bis Ende der Sechzigerjahre eine Straftat und beschäftigten auch die Bundeswehr-Gerichte. Homosexuelle mussten in den Anfangsjahren der Truppe zudem damit rechnen, degradiert oder entlassen zu werden. Später konnten sie zwar in den Streitkräften bleiben, wurden aber nicht mehr mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut. Erst durch die Aufhebung eines Erlasses zur Personalführung homosexueller Soldaten am 3. Juli 2000 wurde die institutionelle Diskriminierung Homosexueller bei der Bundeswehr beendet.

Eine Aufhebung früherer dienstrechtlicher Urteile, die sich aus heutiger Sicht als Diskriminierung darstellen, war bislang von allen Bundesregierungen abgelehnt worden. Im Entwurf von Kramp-Karrenbauer seien jetzt nicht nur Aufhebungen, sondern ausdrückliche Rehabilitierungsbescheinigungen vorgesehen, meldet das RND. Alle Regeln sollten auch für frühere NVA-Soldaten gelten.

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Der für das Thema zuständige Fachpolitiker der FDP im Bundestag, Jens Brandenburg, sprach von einer guten Nachricht. “Mit unehrenhaften Entlassungen und faktischen Berufsverboten wurden homosexuelle Bundeswehrangehörige jahrzehntelang schikaniert”, sagte er. Truppendienstgerichtliche Urteile, die auf Basis des Strafgesetz-Paragrafen 175 ergangen seien, müssten jetzt endlich aufgehoben werden, so Brandenburg: “Eine aufrichtige Entschädigung sind wir den Opfern der staatlichen Diskriminierung schuldig.”

Icon: Der Spiegel

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